Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
OrdnungsStil
Die nachfolgenden Geschäftsbedingen gelten für alle Verträge, die zwischen, Katharina Hardt-Pampel
(OrdnungsStil), Eichelkampstr. 39, 30519 Hannover (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden
(im Folgenden „Auftraggeber“) geschlossen werden.
- Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,
der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2. Gegenstand der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist die
Beratung und das Coaching bezüglich der Büroorganisation. - Vertragsschluss, Leistungen
2.1. Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den
Auftraggeber. Angebote des Auftragnehmers können dem Auftraggeber schriftlich oder
elektronisch (z.B. per E-Mail) unterbreitet und von dem Auftraggeber auf diesem Wege
angenommen werden.
2.2. Die jeweils von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind abschließend in dem
Angebot aufgeführt. Die Beauftragung weitergehender Leistungen erfolgt ausschließlich auf
Grundlage eines neuen Angebots des Auftragnehmers.
2.3. Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit
die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung
verpflichtet.
2.4. Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen des Auftragnehmers durch angemessene
Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür
erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern des
Auftragnehmers zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen
Geschäftsräumen ermöglichen.
3.2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer
aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der
vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. - Vergütung
4.1. Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach dem Angebot (s. Ziffer 2.1.).
4.2. Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang
mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen abgegolten.
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4.3. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, versteht sich die Vergütung netto zzgl. anfallender
Umsatzsteuer.
4.4. Die Vergütung ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.5. Die Vergütung ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber den Vertrag vor
Ausführung oder Beendigung der Leistungen durch den Auftragnehmer kündigt oder die
Leistungen nicht abnimmt. Die Höhe der Vergütung bemisst sich an Hand des Verhältnisses
der insgesamt beauftragten Leistungen zu den bereits ausgeführten Leistungen.
Es ist mindestens eine Pauschalzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung zu
entrichten. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. - Vertragsdauer und Kündigung
5.1. Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots des Auftragnehmers und läuft auf
unbestimmte Zeit, es sei denn aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.
5.2. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des
jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss mit eingeschriebenem Brief zugestellt
werden.
5.4. Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige
Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder
zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen.
Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und
Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur
bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber
auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen. - Haftung
6.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
6.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des
Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach
begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch
ist.
6.3. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
6.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter
und Vertreter des Auftragnehmers.
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- Vertraulichkeit
7.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen des Auftraggebers, die
als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen
sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und
Know-how.
7.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu
wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
7.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder
danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine
Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt
werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt
gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer
Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung
verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben,
gegen die Offenlegung vorzugehen. - Datenschutz
Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle
einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten. - Sonstiges
9.1. Auf die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer findest ausschließlich
das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
9.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover, sofern jede Partei Kaufmann
oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
9.3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen
verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen
Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde,
wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 23.10.2020